Definition & Preisvergleich

GOZ 4120: Gestielter Schleimhautlappen

Die Definition für Z4120 lautet "Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für das Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens nach GOZ 4120 variieren von 15,47 € bis 36 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4120 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

MediKompassDE ist eines der größten Preisvergleich-Portale für Zahnbehandlungen: Patienten erhalten kostenlos eine zweite Zahnarztmeinung und Zahnärzte gewinnen über uns neue Patienten.

Infos für Patienten Infos für Zahnärzte

Z4120: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4120 beträgt: 275 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4120: Gestielter Schleimhautlappen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

15,47 €35,57 €54,13 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Im Gegensatz zu anderen Lappenoperationen findet diese Gebührennummer Anwendung, wenn das vorhandene Gewebestück bei einer offenen Operation am Zahnhalteapparat in seiner ursprünglichen Position verändert wird. Ein gestielter Schleimhautlappen ist ein durch chirurgische Schnitte gewonnenes Gewebestück der Mundschleimhaut, welches durch eine Gewebsbrücke mit der übrigen Mundschleimhaut verbunden ist. Der Vorteil im Vergleich zu freien Gewebetransplantaten ist die weiterhin erhaltene Blutversorgung. Eine solche Lappenoperation kann zur Defektdeckung bei Zahnfleischrückgang oder zur Beseitigung von Zahnfleischtaschen dienen. Nach der örtlichen Betäubung wird zunächst die Wurzeloberfläche gereinigt und geglättet, bevor im Anschluss der Schleimhautlappen zuerst verlagert und dann vernäht wird. Durch verschiedene Techniken können unterschiedliche Ziele erfüllt werden: Mit einem Verschiebelappen gelingt ein ästhetisches Ergebnis sowie die Deckung gleich mehrerer benachbarter Zahnfleischdefekte, während ein Rotationslappen zur Verbreiterung des Zahnfleischs und zur Deckung einzelner Rezessionen (Zahnfleischrückgang) verwendet wird.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Aus verschiedenen Gründen kann es beim Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens zu einer ungewöhnlichen Verzögerung des Operationsverlaufes kommen. Das ist beispielsweise bei sehr tief reichenden Zahnfleischschäden oder bei der Schleimhautdeckung über Zahnwurzelteilungsstellen (Furkationen) der Fall. Auch eine schwierige Wundversorgung, zum Beispiel bei stark blutenden Wunden, oder die Deckung gleich mehrerer Defekte ist mit einem höheren Aufwand verbunden als allgemein üblich. Die durch diesen Mehraufwand entstandenen zusätzlichen Kosten können durch eine Steigerung des GOZ-Satzes in Rechnung gestellt werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Die beim Verlegen eines Schleimhautlappens notwendigen begleitenden Behandlungsmaßnahmen werden zusätzlich zur GOZ 4120 anhand der jeweiligen ergänzenden GOZ-Positionen dargestellt. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 2320 (Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich)
  • GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
  • GOZ 3210 (Beseitigung störender Schleimhautbänder)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
  • GOZ 4040 (Einschleifen von Zähnen und Zahnersatz durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ 4130 (Zahnfleischtransplantation)
  • GOZ 4133 (Bindegewebetransplantation)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 4120 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

CACHED!