Definition & Preisvergleich

GOZ 0110: Operationsmikroskop

Die Definition für Z0110 lautet "Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170" und ist im Abschnitt "Allgemeine zahnärztliche Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine Operation mit Mikroskop nach GOZ 0110 sind festgelegt, da hier nur der einfache Satz angewendet werden kann.

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Z0110: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 0110 beträgt: 400 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 0110: Operationsmikroskop" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

22,5 €N. a.N. a.

Wann und wozu wird ein Operationsmikroskop angewendet?

Feine Strukturen von Zähnen, Zahnfleisch und Kiefer sind oft erst mit einer leistungsstarken Vergrößerungstechnik optimal zu erkennen. Ein Operationsmikroskop schafft für den Zahnarzt beste Bedingungen, um selbst kleinste Details im Mundinneren zu sehen und präzise behandeln zu können. Mit einer bis zu 40-fachen Vergrößerung macht diese moderne Technik auch Strukturen sichtbar, die mit bloßem Auge nicht erkannt werden können. Zudem können kleinere Instrumente verwendet werden, was wiederum die schnellere Heilung begünstigt. Dank des zusätzlichen hellen Lichts werden selbst kleinste Wurzelkanäle perfekt ausgeleuchtet.

Ein wichtiges Einsatzgebiet ist die Wurzelspitzenresektion, bei der mithilfe des Mikroskops sehr gewebeschonend operiert wird und unangenehme Begleiterscheinungen vermieden werden können. Selbst bei schwierigen Behandlungen in großer Nähe zum Zahnnerv bietet ein OP-Mikroskop dadurch die nötige Sicherheit, um den Nerv zu erhalten. Ein Operationsmikroskop bietet weiterhin große Vorteile, wenn Zahnbeläge in schwer einsehbaren Mundbereichen entfernt werden. Bei der gezielten Kariesentfernung kann der Zahnarzt die Unterschiede zwischen verfärbten und bereits kariösen Bereichen deutlich besser erkennen und beim Zahnaufbau mit einer Krone oder Füllung lässt sich die Passgenauigkeit genauer beurteilen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Eine Gebührensteigerung entfällt: Als sogenannte Zuschlagposition wird die GOZ 0110 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet. Liegt dagegen eine freie Vereinbarung vor, kann der Zahnarzt seinen höheren Aufwand entsprechend berechnen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Die Verwendung eines Operationsmikroskops kann zusammen mit folgenden Leistungen abgerechnet werden:

  • GOZ 2195 (Stiftaufbau)
  • GOZ 2330 (Kariesentfernung, verschlossener Zahnnerv)
  • GOZ 2340 (Kariesentfernung, geöffneter Zahnnerv)
  • GOZ 2360 (Zahnnerventfernung)
  • GOZ 2410 (Reinigung Wurzelkanal)
  • GOZ 2440 (Füllung Wurzelkanal)
  • GOZ 3020 (Zahnentfernung)
  • GOZ 3030 (Knochenschnitt, einfache Zahnentfernung)
  • GOZ 3040 (Knochenschnitt, komplizierte Zahnentfernung)
  • GOZ 3045 (umfangreicher Knochenschnitt, Zahnentfernung)
  • GOZ 3060 (Blutstillung)
  • GOZ 3110 (Wurzelspitzenresektion Frontzahn)
  • GOZ 3120 (Wurzelspitzenresektion Seitenzahn)
  • GOZ 3190 (Zystenentfernung, Knochenschnitt)
  • GOZ 3200 (Zystenentfernung)
  • GOZ 4090 (Zahnfleischaufklappung Frontzahn)
  • GOZ 4100 (Zahnfleischaufklappung Seitenzahn)
  • GOZ 4130 (Zahnfleischtransplantation)
  • GOZ 4133 (Bindegewebetransplantation)
  • GOZ 9100 (Knochenaufbau)
  • GOZ 9110 (Knochenaufbau seitlicher Oberkiefer)
  • GOZ 9120 (umfangreicher Knochenaufbau seitlicher Oberkiefer
  • GOZ 9130 (Knochenspaltung)
  • GOZ 9170 (Materialentfernung im Knochen)

Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung

„Der Zuschlag nach der Nummer 0110 ist je Behandlungstag nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.“

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 0110 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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