Definition & Preisvergleich

GOZ 2190: Gegossener Stiftaufbau

Die Definition für Z2190 lautet "Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für einen gegossenen Stiftaufbau nach GOZ 2190 variieren von 25,31 € bis 58 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2190 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2190: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2190 beträgt: 450 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2190: Gegossener Stiftaufbau" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

25,31 €58,21 €88,58 €

Vorbereitung der Stiftverankerung für Zahnkrone

Um nach einer Wurzelbehandlung genügend tragfähige Restsubstanz für den Kronenhalt zu schaffen, wird die verlorene Zahnsubstanz mithilfe eines gegossenen Stiftaufbaus stabilisiert. Dieser ermöglicht den anschließenden Aufbau eines Zahnstumpfes, der später die Krone trägt.

Dafür entfernt der Zahnarzt im jeweiligen Wurzelkanal die zuvor eingebrachte Wurzelfüllung bis zur passenden Stiftlänge mit geeigneten Bohrern und beschleift den Zahn. Anschließend passt er einen Kunststoffstift ein, der die Stiftmaße für das Zahnlabor überträgt.

Jetzt wird eine Abformung vorgenommen; der Stift verbleibt im Abdruckmaterial. Im Dentallabor modelliert der Zahntechniker den Stiftaufbau in Wachs oder Kunststoff und gießt ihn dann in Metall (Ausbrennverfahren).

Anschließend wird der fertige Wurzelstift im Wurzelkanal einzementiert. Als Basis für die Anfertigung der Krone erfolgt häufig noch eine erneute Abformung. Es können auch mehrere Stifte im selben Zahn eingebracht werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Treten besondere Schwierigkeiten auf, kann sich der Zahnarzt diesen Mehraufwand mit einer Erhöhung des GOZ-Satzes honorieren lassen. Gründe für mehr Arbeitsaufwand können sein, dass der Zahnarzt zuerst noch eine alte Füllung entfernen muss oder eine Wurzelkaries (Zahnwurzelfäule) zu behandeln ist. Bei verengten, gebogenen oder verschlossenen Wurzelkanälen ist der Zeitbedarf für das Vorbohren ebenfalls deutlich größer als im Normalfall. Zusätzlich können weitere Instrumente (Ultraschall, Laser) notwendig sein, um einen Wurzelkanal bis zur benötigten Ausweitung aufzubohren. Diese zusätzlich benötigte Zeit kann der Zahnarzt mit einem höheren Steigerungsfaktor berechnen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nachdem, welche Schwierigkeiten beim Durchführen des gegossenen Stiftaufbaus aufgetreten sind, kann der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2190 verwandte Gebührenpositionen heranziehen, die seine ungewöhnlich aufwendigen Zusatzleistungen entsprechend honorieren. Häufig wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 2030 (Maßnahmen bei der Versorgung von Zahndefekten)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2197 (Befestigung mittels Haftvermittler)
  • GOZ 2300 (Entfernen eines Wurzelstiftes
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Spezielle Diagnostik von Zahndefekten mit Kariesdetektor oder Laserfluoreszenz)

Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Leistung nach der Nummer 2180 ist neben der Leistung nach der Nummer 2190 nicht berechnungsfähig. Die Leistungen nach den Nummern 2180, 2190 und/oder die Leistung nach der Nummer 2195 ist je Zahn nur jeweils einmal berechnungsfähig."

Analog: BEMA 18-b

Definition: "Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig".
Abschnitt: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (ZE).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

18-b
Keine Abkürzung 80 70,56 €

*Als Punktwert wurden 0,882 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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